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| Geschäftsbedingungen |
Klawe Kfz-Werkstatt-Technik GmbH
Zum Hutbergblick 17
01328 Dresden
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- Allgemeines
Die Angebote und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich
auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind damit wesentlicher Bestandteil
der Angebote und Lieferverträge. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Soweit Einkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen
des Käufers existieren, wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.
Sie verpflichten nur, wenn ihnen schriftlich zugestimmt wird.
- Angebot und Annahme
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Maßgebend ist unsere
schriftliche Auftragsbestätigung. Widersprechen sich unsere Auftragsbestätigung
und eine evtl. Auftragsbestätigung des Bestellers, so kommt ein Vertrag erst
zustande, wenn wir das neue Angebot des Bestellers schriftlich bestätigt
haben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten
sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgelegt
worden ist. Kleinere Abweichungen gelten als noch vertragsgemäß. Eine
zugesicherte Eigenschaft enthalten Sie nur dann, wenn dies schriftlich bestätigt
wird. Verbesserung und Veränderungen behalten wir uns vor.
- Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen
vorzunehmen, er ist jedoch nicht verpflichtet derartige Änderungen auch an
bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Bedingung ist, daß dadurch
die Verwendbarkeit für den Käufer nicht beeinträchtigt wird.
- Preise
Der Verkäufer hält sich an seine Angebotspreise 30 Tage lang gebunden,
ab Datum des Angebotes. Die Preise verstehen sich netto zzügl. Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise
verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich
Verpackung. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis, zuzügl.
Transportversicherung zu Lasten des Empfängers berechnet.
- Montage
Für jede Art von Aufstellung gelten folgende
Bestimmungen :
- Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu
stellen:
a)Hilfsmannschaften wie Handlanger und, wenn nötig, auch Maurer, Zimmerleute,
Schlosser und sonstige Facharbeiter in der vom Lieferer erforderlich erachteten
Zahl.
b)alle Erd-, Bettungs-, Bau-, und Gerüstarbeiten einschließlich der
dazu benötigten Baustoffe, soweit die Erstellung nicht Auftragsbestandteil
ist,
c)die zur Aufstellung und Inbetriebsetzung erforderlichen Hebezeuge usw. müssen
vom Käufer gestellt werden.
d) Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft einschließlich der erforderlichen
Anschlüsse bis zur Baustelle
e) für die Aufbewahrung und Maschinenteile, Materialien, Werkzeuge, genügend
große geeignete, trockene und verschließbare Räume sowie für
die Leute des Lieferers angemessene Arbeits- u. Aufenthaltsräume.
- Vor Beginn der Aufstellung müssen sich die für die Aufnahme der
Aufstellungsarbeiten erforderlichen Lieferteile an Ort und Stelle befinden und
alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues soweit fortgeschritten sein, dass die
Aufstellung sofort nach Ankunft der Aufsteller begonnen und ohne Unterbrechung
durchgeführt werden kann. Insbesondere müssen die Anfahrwege geebnet
und geräumt, bei Innenaufstellung Wand- u. Deckenputz sowie Fußboden
vollständig fertiggestellt, namentlich auch Türen und Fenster eingesetzt
sein. Darüber hinausgehende Anforderungen sind durch Leistungsbedingungen
der jeweiligen Hersteller geregelt.
- Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme durch Umstände
auf der Baustelle ohne Verschulden des Lieferers so hat der Besteller alle Kosten
für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen der Antragsteller zu tragen.
- Der Besteller ist ferner verpflichtet, den Aufsteller eine schriftliche Bescheinigung
über die Beendigung der Aufstellung unverzüglich auszuhändigen.
- Der Lieferer haftet nur für ordnungsgemäße Handlung und Aufstellung
der Liefergegenstände, er haftet nicht für die Arbeiten seiner Aufsteller
und sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit der Lieferung
und Aufstellung zusammenhängen oder soweit dieselben vom Besteller veranlaßt
werden
- Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage
nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung mit Scheck ist die Gutschrift
auf dem Konto des Verkäufers maßgebend. Gerät der Verkäufer
in Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen
Diskontensatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf Zinsen,
Kosten und die jeweils älteste Schuld zu verrechnen. Der Käufer ist
zur Aufrechnung nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten
Forderung berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen,
wenn es aus demselben Vertragsverhältnis hergeleitet wird.
- Sicherheit (Eigentumsvorbehalt)
Tritt der Besteller vom Vertrag zurück ohne hierzu berechtigt zu sein, so
sind wir berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 15% des Auftragswertes zu
verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn und
ein höherer oder vom Besteller ein niedriger Schaden nachgewiesen wird. Die
Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen aus bestehenden
Geschäftsverbindungen ausgeglichen sind. Werden Liefergegenstände weiterverkauft,
verpflichtet sich der Käufer, den Eigentumsvorbehalt weiterzugeben. Der Käufer
ist verpflichtet, bei evtl. Maßnahmen oder sonstigen Vorgängen, die
sich auf den Liefergegenstand in irgendeiner Form auswirken können, sofort
auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer
hiervon zu informieren.
- Lieferzeit
Die vom Verkäufer genannten Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer-
u. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und
Fristen nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik,
Aussperrung, sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten bezüglich sämtlicher Betriebsstoffe
oder Zubehörteile, Behinderung durch behördliche Anordnung und ähnliche
Maßnahmen. Die Behinderungen berechtigen den Verkäufer, die Lieferung
bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Nachfrist
zu verlängern oder wahlweise, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Der Verkäufer verpflichtet sich, unverzüglich nach Kenntnis des Vorliegens
der oben geschilderten Hinderungsgründe den Besteller hiervon zu informieren.
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten hat oder in Verzug ist, hat der Käufer, soweit ein Schaden
für ihn entstanden sein sollte, Anspruch in Höhe von 0,5% vom Wert des
noch nicht erfüllten Vertrages. Darüber hinausgehende Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
- Versand
Die Art des Versandes wählt der Verkäufer, wenn nicht der Besteller
gleichzeitig mit der Auftragserteilung schriftlich andere, für ihn kostenpflichtige
Anweisungen erteilt. Einwendungen gegen die Höhe der Versandkosten sind ausgeschlossen.
Wenn der Käufer den Abschluss bestimmter Versicherungen (Diebstahl, Bruch,
Feuer, Wasserschaden, sonstige Risiken) wünscht, gehen diese Kosten zu seinen
Lasten. Abladung der Ware ist durch den Käufer auf seine Kosten zu
organisieren.
- Gefahrenübergang
Gefahr geht auf Kosten des Käufers über, sobald die Ware an die den
Transport ausführenden Personen übergeben worden ist, oder zum Zweck
der Versendung den Betrieb des Verkäufers verlassen hat. Wenn der Versand
ohne Mitverschulden des Verkäufers verzögert wird, geht die Gefahr mit
der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.
- Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer werden
wie folgt geregelt:
a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich auszuwechseln oder neu zu liefern,
die innerhalb von 6 Monaten seit Inbetriebnahme nachweisbar infolge eines vor
dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit
erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel ist
uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
b) Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden
Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Besteller oder eines Dritten, natürliche Abnutzung,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (insbesondere übermäßige
Beanspruchung - ungeeignete Betriebsmittel, ungeeigneter Baugrund, chemische,
elektronische oder elektrische Einflüsse), sofern sie nicht auf ein Verschulden
von uns zurückzuführen sind.
c) Liegt ein Mangel vor, den der Verkäufer zu vertreten hat, hat der Verkäufer
nach seiner Wahl das Recht, den mangelhaften Teil in seinem Betrieb auszubessern
oder eine Neulieferung vorzunehmen. Der schadhafte Teil der Lieferung ist vom
Käufer mit vorausbezahlter Fracht an den Verkäufer zurückzuschicken.
Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. zur Lieferung von Ersatzteilen ist dem Verkäufer
eine angemessene Frist zusetzen. Geschieht dies nicht, ist der Verkäufer
von Mängelbeseitigung befreit.
- Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus der Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß uns aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Gewerbliche Schutzrechte
Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen
aus Verletzung von Urheberrechten, Patenten und Gebrauchsmustern freistellen,
es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die
Freistellungspflicht des Verkäufers ist betragsmäßig durch die
Höhe des Kaufpreises der betroffenen Ware begrenzt.
- Geheimhaltung der Unterlagen des Bestellers
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart ist, gelten die dem
Verkäufer in Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht
als vertraulich.
- Vertraulichkeit der von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen
Die von uns übergebenen Konstruktionen, Angebote und Angebotspreise sind,
soweit nicht anders vereinbart ist - vertraulich zu behandeln.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen, die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Verhältnis unmittelbar ergebenen Streitigkeiten das Amtsgericht Dresden.
Bei Ratenzahlungsgeschäften ist das Gericht zuständig bei
dem der Käufer
zur Zeit seiner Klageerhebung seinen
Wohnsitz hat. Das Amtsgericht Dresden
ist auch zuständig,
wenn der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz
aus
dem Gebiet der Bundesrepublik verlegt hat oder sein
Wohnsitz
unbekannt ist.
- Schlußbestimmung
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbestimmungen
oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein, so
wird die Wirksamkeit aller sonstigen
Vereinbarungen nicht berührt.
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